Um das Festival für alle Personen so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es ein paar kleine Regeln, auf die ihr achten solltet.
Bei Verstoß droht Platzverbot.
1. Die Eintrittskarte ist bei Ankunft auf den „Frostfeuernächten“ durch das Festivalarmband zu ersetzen. Die Eintrittskarte wird entwertet und verliert damit ihre Gültigkeit. Das Festivalarmband wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
2. Der Aufenthalt auf dem gesamten Gelände kann auf Grund von Gesten, Provokationen, politischen Outfits oder Verhalten verweigert werden.
3. Das Mitbringen von Getränken in die Veranstaltungshalle ist nicht gestattet. Pyrotechnische Gegenstände, Glasbehältern, Waffen und
offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände untersagt.
4. Politik: Die „Frostfeuernächte“ distanzieren sich auf das Schärfste von rechts- und linksextremen Einstellungen und Gedankengut. Wir möchten keine Plattform für politisch extreme Meinungen bieten und bitten euch daher, auf eindeutige Aussagen auf Kleidung und Patches jeglicher politischer Art zu verzichten.
Wir behalten uns vor, Gäste, welche Symbole verfassungswidriger Organisationen zur Schau tragen, von der Veranstaltung auszuschließen und vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Dies gilt auch für das Abspielen von NSBM, rechts- oder linksradikaler Musik und Ähnlichem auf dem gesamten Gelände, sowie dem Gebrauch von Parolen oder eindeutig extremen Gesten.
5. Parken: Parken wird neben der Konzerthalle auf dem Parkplatz oder an den entsprechenden Unterkünften
möglich sein. Das Bewegen des Kraftfahrzeugs ist nur zur An- und Abreise gestattet.
6. Das Mitbringen von professioneller Fotoausrüstung ist nur mit
Presseakkreditierung gestattet. Das unerlaubte Mitschneiden von
Video- und/oder Tonmaterial ist untersagt.
7. Laut Jugendschutzgesetz haben Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt zu derartigen Veranstaltungen.
Erziehungsberechtigte können jedoch die Aufsicht an eine volljährige Person übertragen, was aber als Dokument, schriftlich und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben, vorliegen muss. Für einen Abgleich ist eine Kopie des Personalausweises, sowie Telefonnummern, unter der die Erziehungsberechtigten im Notfall jederzeit erreichbar sind, vorzulegen. Das minderjährige Kind muss sich selbst in irgendeiner Form ausweisen können (Schüler-, Personalausweis, Reisepass). Kinder unter 16 Jahren dürfen sich auf dem Gelände bis 24 Uhr aufhalten, Kinder ab 16 Jahre solange, wie der Erziehungsbeauftragte auf dem Gelände verweilt. Die Beauftragung ist ständig mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen. Die Ausgabe von Alkohol und Tabakwaren unterliegt weiterhin dem JuSchG. (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/).
Die mit der Erziehung beauftragte Person muss immer mit auf dem Gelände sein und sich ausweisen können.
8. Eine Zurücknahme der Eintrittskarte gibt es nur bei einer generellen Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Programmänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Bei Absage einzelner Künstler ist die Rückerstattung des Eintrittspreises ausgeschlossen.
9. Mit dem Erwerb des Festivaltickets erteilt der Festivalbesucher seine ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und ggf. seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern) sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet.
10. Mit dem Erwerb der Tickets werden die AGB´S der FFN akzeptiert.